Ehefähigkeitszeugnis

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-3854 (2. OG, Zi. 2.06)
  0821 324-3855 (2. OG, Zi. 2.03)
  0821 324-3856 (2. OG, Zi. 2.03)
  0821 324-3857 (2. OG, Zi. 2.05)
Fax 0821 324-3862  
E-Mail heiraten@augsburg.de (Anmeldung zur Eheschließung)

Öffnungszeiten


Beschreibung

Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung des deutschen Standesamt an einen ausländischen Standesbeamten, dass der Eheschließung im Ausland eines deutschen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Datum der Ausstellung maximal 6 Monate gültig.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das deutsche Standesamt des Ortes, in dem der deutsche Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.

Zuständige Dienststelle

Vorzulegende Unterlagen

Da im Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobte namentlich aufgeführt sind, benötigen wir auch für beide Verlobte entsprechende Urkunden und Dokumente. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige und ledig, sind die vorzulegenden Unterlagen die gleichen wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Wir beraten Sie gerne im Detail über die erforderlichen Unterlagen, füllen Sie hierzu bitte unser entsprechendes Formular aus.

 

Kosten

Die Gebühren im Personenstandswesen sind sehr individuell. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,- bis 85,- EUR. Hinzu können je nach Fallkonstellation noch weitere Gebühren kommen.

Wichtige Hinweise

Die Bearbeitungszeit ist fallspezifisch unterschiedlich und kann nicht allgemeingültig vorausgesagt werden. Sie kann zwischen drei Werktagen und mehreren Wochen betragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Beratungsgespräch im Standesamt.

Das Standesamt Augsburg kann ein Ehefähigkeitszeugnis nur an deutsche Staatsangehörige, anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Augsburg ausstellen. Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind und ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat Ihres Heimatlandes, um zu erfahren, welche Heimatbehörde Ihnen ein solches Zeugnis ausstellt.

Erkundigen Sie sich vor der Abreise ins Ausland beim deutschen Standesamt, ob die ausländische Heiratsurkunde gegebenenfalls noch eine besondere Form der Überbeglaubigung, insbesondere eine Apostille durch eine ausländische Behörde oder eine Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung, benötigt.

Ob Sie für Ihre Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche Unterlagen Sie sonst noch für die Eheschließung im Ausland beibringen müssen, müssen Sie bei dem ausländischen Standesamt erfragen, das die Eheschließung vornehmen soll. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich lediglich auf die Unterlagen, die das Standesamt Augsburg benötigt, um Ihnen gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können.

Weitere Infos / Links

Namensführung von Ehegatten bei Eheschließung im Ausland
Nachträgliche Beurkundung der Auslandseheschließung bei einem deutschen Standesamt
Stammbuch der Familie