Ehefähigkeitszeugnis
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3854 | (2. OG, Zi. 2.06) |
0821 324-3855 | (2. OG, Zi. 2.03) | |
0821 324-3856 | (2. OG, Zi. 2.03) | |
0821 324-3857 | (2. OG, Zi. 2.05) | |
Fax | 0821 324-3862 | |
heiraten@augsburg.de | (Anmeldung zur Eheschließung) |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung des deutschen Standesamt an einen ausländischen Standesbeamten, dass der Eheschließung im Ausland eines deutschen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Datum der Ausstellung maximal 6 Monate gültig.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das deutsche Standesamt des Ortes, in dem der deutsche Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
Zuständige Dienststelle
Vorzulegende Unterlagen
Kosten
Wichtige Hinweise
Weitere Infos / Links