Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-34608 Victoria Ninger |
Fax | 0821 324-6503 |
vorkaufsrecht@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Di: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.
Beschreibung
Der Stadt Augsburg steht bei einer Grundstücksveräußerung zur Realisierung von öffentlichen Aufgaben und Einrichtungen das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch zu. Ein Erwerber wird erst dann als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, wenn die Stadt eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat. In der Regel beantragt der beurkundende Notar nach Unterzeichnung der Veräußerungsurkunde das so genannte Negativzeugnis.
Den unterschriebenen Antrag bitte an die Telefaxnummer 0821 324-6503 oder an folgende Adresse senden:
Stadt Augsburg
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Kontaktdaten des Antragstellers (Name, Telefon, E-Mail)
- Name und Adresse des Grundstücksveräußerers
- Name und Adresse des Grundstückserwerbers
- Name und Adresse des Notars
- Gemarkung und Flurnummer sowie Adresse des zu veräußernden Grundstücks
- Nummer und Datum der Veräußerungsurkunde
- Wertangabe des zu veräußernden Grundstücks
Die Zusendung der Veräußerungsurkunde ist nicht erforderlich.
Zuständige Dienststelle
Annahme des Antrags
Ausstellung des gebührenpflichtigen Negativzeugnisses
Kosten
- Gebührenpflichtig, gestaffelt nach Wert des zu veräußernden Grundstücks
Weitere Infos/Links