Zweitwohnungsteuer
Adresse & Kontakte
| Telefon | 0821 324-9066 Frau Schröppel |
| Fax | 0821 324-9050 |
| zweitwohnungsteuer@augsburg.de |
Beschreibung
Grundsätzlich ist jede Person zweitwohnungsteuerpflichtig, die in Augsburg eine Zweitwohnung innehat. Hierzu können unter anderem folgende Wohnarten zählen:
- Melderechtliche Nebenwohnung
- Dauerstellplatz auf Campingplätzen
- Wochenendhäuser/Gartenhäuser
Die Stadtkasse ist für Fragen zu offenen Forderungen, Zahlungen, SEPA-Mandaten und Mahnungen zuständig.
Bitte nutzen Sie das verschlüsselte Kontaktformular oder wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Stadtkasse (Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg, Fax: 0821 324-9103).
In der Zweitwohnungsteuererklärung werden Befreiungstatbestände und Besteuerungsgrundlagen abgefragt.
Bei melderechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden in den Bürgerbüros (unter 0821 324-9999 oder unter einwohnerwesen@augsburg.de)
Mehr Informationen zur Zweitwohnungsteuer finden Sie hier.