Eigentümerwechsel

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 2a 
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Beschreibung

Wenn Sie ein Grundstück und/oder ein Gebäude (keine Wohnungen) verkaufen oder erwerben/erben, können Sie den Eigentümerwechsel online anzeigen. Die Mitteilung geht an: 

  • die Stadtentwässerung Augsburg für die Abwassergebühren
  • den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Die Stadtkämmerei erhält die Anzeige ebenfalls. Die Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer erfolgt jedoch erst nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung seitens des Finanzamtes Augsburg-Stadt frühestens zum 01. Januar des Folgejahres.

Mit dem Formular „Eigentümerwechsel“ ersetzen Sie nicht:

  • die Abmeldung oder Änderung der angemeldeten Mülltonnen bzw. Abfallbehälter beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
  • den Widerruf des SEPA-Lastschrift-Mandats bei der Stadtkasse
  • die Meldung des Wasserzählerstandes an die Stadtwerke Augsburg
Zuletzt aktualisiert am: 29.07.2026