Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück und/oder ein Gebäude (keine Wohnungen) verkaufen oder erwerben/erben, können Sie den Eigentümerwechsel online anzeigen. Die Mitteilung geht an:
- die Stadtentwässerung Augsburg für die Abwassergebühren
- den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
Die Stadtkämmerei erhält die Anzeige ebenfalls. Die Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer erfolgt jedoch erst nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung seitens des Finanzamtes Augsburg-Stadt frühestens zum 01. Januar des Folgejahres.
Mit dem Formular „Eigentümerwechsel“ ersetzen Sie nicht:
Weitere Links / Infos