Kampfhunde

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-4209
Fax 0821 324-9233
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Eine persönliche Vorsprache ist leider nicht möglich. Bitte senden Sie Unterlagen per E-Mail oder per Post an die Stadt Augsburg - Ordnungsamt, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg.


Beschreibung

Wer einen Kampfhund halten will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis. Damit Ihr Hund von der Erlaubnispflicht nach Art. 37 LStVG befreit werden kann, muss dies durch ein sogenanntes Negativzeugnis bescheinigt werden. Dafür muss mittels eines Gutachtens (Wesenstest) einer für das Hundewesen sachverständigen Person nachgewiesen werden, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist. Gutachtenerstellende können dabei durch eine Regierung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Hundewesen, sowie Tierärzte, Hundeführer der Polizei oder Richter aus dem Hundesport mit entsprechend nachgewiesenen Fachkenntnissen sein. Um die Entstehung erheblicher Kosten für nicht verwertbare Gutachten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor der Auswahl der Gutachterin oder des Gutachters frühzeitig mit uns abzustimmen, damit die notwendige Eignung im Vorfeld bestätigt werden kann.

Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden kann kein Negativzeugnis beantragt werden, da die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird:

  • Pitbull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden und Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit anderen wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht nachgewiesen wird, dass dieser im Einzelfall keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Ob ein Hund gesteigert aggressiv und gefährlich ist, kann allerdings erst nach Abschluss der Geschlechtsreife im Alter von etwa 18 Monaten abschließend entschieden werden, weswegen bei jüngeren Hunden ein bis zu diesem Zeitpunkt befristetes vorläufiges Negativzeugnis ausgestellt wird, für das kein Gutachten erforderlich ist.

Beachten Sie bitte auch, dass das Negativzeugnis beim Wechsel des Hundehalters verfällt und erneut beantragt werden muss.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular (vor Ort erhältlich)
  • Antrag Negativzeugnis
  • Gutachten
  • weitere Unterlagen auf Anfrage im Einzelfall