Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) aufstellen will, benötigt eine Bestätigung, dass der Ort, an dem er die Spielgeräte anbringen will, nach der Spielverordnung dazu geeignet ist.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie der allgemeinen Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Kosten
Bescheidgebühr für den einzelnen Aufstellort: 41,- €