Straßenausbaubeiträge

Telefon 0821 324-7470
Fax 0821 324-7405
E-Mail verwaltung.mtba@augsburg.de
   

Beschreibung

Aufgrund des Änderungsgesetzes zum Kommunalabgabengesetz vom 26.06.2018 (GVBl. Nr. 12/2018, S. 449, BayRS-1-I), werden mit Wirkung vom 01.01.2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen-Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.  

Gemäß Art. 19 Abs. 7 Satz 1 KAG gilt für die Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen das Kommunalabgabengesetz in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung, sofern die Beiträge jeweils spätestens am 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzt worden sind. Dies gilt für Vorauszahlungen entsprechend (Art. 19 Abs. 7 Satz 5 KAG).

Erteilung von Auskünften über Straßenausbaubeiträgen.
Die Festsetzung von Ausbaubeiträgen erfolgte

 

Zuständige Dienststelle

Kosten

Für die Erstellung von Straßenausbaubeitragsbescheinigungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR je Grundstück an.