Ferienreiseverordnung - Ausnahmegenehmigung
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-9216 , 7951 |
Fax | 0821 324-9217 |
schwertransporte.mtba@augsburg.de |
3. Stock , Zimmer 310
Beschreibung
Fahrzeuge über einem vom Gesetzgeber festgelegten zulässigen Gesamtgewicht dürfen zu bestimmten Zeiten (Ferienreiseverordnung in der derzeit gültigen Fassung) an Samstagen die Autobahn nicht befahren.
Hier können Sie eine Einzel- oder eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Es wird ein Antrag benötigt.
Formulare
Hier können Sie unseren Formularserver zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung aufrufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Beantragung zum Upload folgender Unterlagen aufgefordert werden
- Der Kraftfahrzeug- und Anhängerschein(e)
- Fracht- und Begleitpapiere
- Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
- Nachweis der Dringlichkeit
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der Art (Einzel- oder Dauergenehmigung) und des Umfanges (Reichweite) der Genehmigung. Aufgrund der Vielzahl der Variationen bitte anfragen.