Ferienreiseverordnung - Ausnahmegenehmigung

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-9216 , 7951
Fax 0821 324-9217
E-Mail schwertransporte.mtba@augsburg.de 

3. Stock , Zimmer 310


Beschreibung

Fahrzeuge über einem vom Gesetzgeber festgelegten zulässigen Gesamtgewicht dürfen zu bestimmten Zeiten (Ferienreiseverordnung in der derzeit gültigen Fassung) an Samstagen die Autobahn nicht befahren.
Hier können Sie eine Einzel- oder eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.
 

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Es wird ein Antrag benötigt.

Formulare

Hier können Sie unseren Formularserver zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung aufrufen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während der Beantragung zum Upload folgender Unterlagen aufgefordert werden

  • Der Kraftfahrzeug- und Anhängerschein(e)
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
  • Nachweis der Dringlichkeit
Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Art (Einzel- oder Dauergenehmigung) und des Umfanges (Reichweite) der Genehmigung. Aufgrund der Vielzahl der Variationen bitte anfragen.