Erschließungsbeiträge

Telefon0821 324-7469
Fax0821 324-7405
E-Mailbeitraege.mtba@augsburg.de
  
  

Beschreibung

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von neuen Straßen und Wegen erhebt die Stadt Augsburg als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge. Die Festsetzung dieser Beiträge richtet sich nach Art. 5a Abs. 1 und 2 KAG i. V. m. §§ 127 ff. BauGB sowie

Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Straßenrecht, Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Tage. 

Bitte beachten Sie, dass keine Auskünfte über andere Beitragsarten oder Anschlüsse erteilt werden.   

Sollten Sie Fragen zur Kanalherstellungsbeiträgen oder der Art des Kanalanschlusses haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerung Augsburg (abgaben.sea@augsburg.de).

Bei Fragen zu Ausgleichsbeiträgen in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt (stadtplanungsamt@augsburg.de).

Bei Fragen hinsichtlich der Anschlüsse zu Gas, Strom oder Fernwärme wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Augsburg.

Für die Erstellung von schriftlichen Erschließungsbescheinigungen fällt eine Gebühr von 30,00 EUR je Grundstück an.

Für die Erstellung von elektronischen Erschließungsbescheinigungen (per E-Mail) fällt eine Gebühr von 25,00 Euro je Grundstück an.

Zuletzt aktualisiert am: 31.08.2026