Erschließungsbeiträge

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Beschreibung

Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von neuen Straßen und Wegen. Erteilung von Auskünften über Erschließungsbeiträge und Erstellung von Erschließungsbescheinigungen. Die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen richtet sich nach

Für die Erstellung von schriftlichen Erschließungsbescheinigungen fällt eine Gebühr von 30,00 EUR je Grundstück an.

Für die Erstellung von elektronischen Erschließungsbescheinigungen (per E-Mail) fällt eine Gebühr von 25,00 Euro je Grundstück an.

Zuletzt aktualisiert am: 28.07.2026