Statuswechsel bei mehreren Wohnungen
Kontakt für deutsche und EU-Bürger
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
Kontakt für ausländische Bürger ist das Sachgebiet Migration und Aufenthalt.
Beschreibung
Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Zuständige Dienststelle
Ihre Nebenwohnung in Augsburg soll nun Hauptwohnung oder Alleinige Wohnung werden
Ihre Hauptwohnung in Augsburg soll nun Nebenwohnung werden