Statuswechsel bei mehreren Wohnungen

Kontakt für deutsche und EU-Bürger


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Kontakt für ausländische Bürger ist das Sachgebiet Migration und Aufenthalt.


Beschreibung

Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.