Abmeldung der Wohnung

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Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist eine Abmeldung erforderlich.

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde abzumelden.
  • Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden.
  • Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
  • Die Abmeldung ins Ausland kann auch direkt Online durchgeführt werden.

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.

Zuletzt aktualisiert am: 30.06.2026