Abmeldung der Wohnung

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Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Kontakt für ausländische Bürgerinnen und Bürger


Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist eine Abmeldung erforderlich.

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde abzumelden.
  • Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden.
  • Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
  • Die Abmeldung ins Ausland kann auch direkt Online durchgeführt werden.

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.