Beglaubigungen


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597


Beschreibung

Wenn Sie Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigen lassen müssen, oder eine beglaubigte Unterschrift leisten müssen, können Sie dies im Bürgeramt tun, wenn die Kopie bzw. Unterschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Das zu beglaubigende Schriftstück muss dazu im Original vorgelegt werden.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt. In Augsburg ist dies das Standesamt der Stadt Augsburg in der Maximilianstraße 69.

Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Diese werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg, Betreuungsstelle, Prinzregentenstraße 11, gefertigt.


In allen anderen Fällen sind die Notariate zuständig!