Bestattungskosten
Adresse & Kontakte
| Metzgplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Die Zuständigkeit Ihrer Ansprechpartner richtet sich
nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
| Telefon | 0821 324-9558 | A - L |
| Telefon | 0821 324-9557 | M - Z |
| Fax | 0821 324-9504 | |
| bestattungskosten.soziales@augsburg.de | ||
Öffnungszeiten
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
| Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Zimmer 226, 227
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Sozialhilfeträger ( z. B. Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg oder Bezirk Schwaben) welcher für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat. In anderen Fällen ist es der für den Sterbeort (nicht Wohnort) zuständige Sozialhilfeträger.
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
- der Antragsteller zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet ist
- dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus seinem Einkommen und Vermögen zu tragen
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind