Verkehrsbeschränkungen MAN-Brücke
Die MAN-Brücke ist mehr als 60 Jahre alt. Jetzt wurden bei einer Bauwerksprüfung auf der stadtauswärtigen Brückenhälfte erhebliche Mängel festgestellt. Um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten, muss die Belastung der Brücke vorsorglich reduziert werden. Deshalb werden ab Freitag, 7. August 2026, bis auf weiteres verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt.
Alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen gelten ausschließlich für den stadtauswärtigen Teil der MAN-Brücke. Betroffen ist der Bereich zwischen Stadtbachstraße und Höhe Leipziger Straße.
- Gewichtsbeschränkung auf maximal 7,5 Tonnen. Ausgenommen davon ist der Linienverkehr.
- Umleitung für schwerere Fahrzeuge über die Berliner Allee und die Amagasaki-Allee
- Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
- Geänderte Verkehrsführung: linke Spur für den Individualverkehr, rechte Spur ausschließlich für Linienverkehr
Für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger ergeben sich keine Einschränkungen.
Bisherige Sanierungen von MAN-Brücke und Stadtbachbrücke
Die über 60 Jahre alte MAN-Brücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. 2016/2017 wurden erste Bauwerksmängel behoben. In den Jahren 2021/2022 wurde das Radwegenetz im Brückenbereich ausgebaut. Zeitgleich fand die Sanierung der nahegelegenen Stadtbachbrücke statt, woraus Einschränkungen im engen umliegenden Bereich der beiden Brücken resultierten – unter anderem durch Spurverengungen auf der MAN-Brücke.
Wie geht es weiter?
Das neue, aktuelle Problem bezieht sich auf den Spannstahl. Die baulichen Mängel wurden ausschließlich auf der stadtauswärtigen Hälfte der MAN-Brücke festgestellt. Derzeit werden intensive Untersuchungen angestoßen, um den Zustand des Bauwerks detailliert zu analysieren und weitere Erkenntnisse über das Ausmaß der festgestellten Schäden zu gewinnen.
Die jetzt eingeführten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf und bleiben so lange in Kraft, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind und eine belastbare Bewertung der Situation vorliegt.