Studienbeihilfen aus Stiftungsmitteln 2023
Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger
- Anträge auf Studienbeihilfe ab 1. Juni 2023 möglich
- Antragsfrist läuft bis 30. Juni 2023
- Einreichung digital oder auf dem Postweg
Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Amt für Finanzen und Stiftungen eine Studienbeihilfe beantragen.
Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger. Wer nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt. Hingegen können Augsburgerinnen und Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen.
Anträge auch digital als Online-Formular einreichbar
Die Anträge liegen ab Donnerstag, 1. Juni im Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg (Eingangsbereich, Mittlerer Lech 5) und bei der Bürgerinformation am Rathausplatz bereit. Die Anträge können auch als Download auf augsburg.de/studienbeihilfen heruntergeladen oder per Online-Formular eingereicht werden.
Bis spätestens Freitag, 30. Juni 2023 müssen die Anträge ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse digital oder postalisch im Amt für Finanzen und Stiftungen eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. Auch können später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen gibt es im Amt für Finanzen und Stiftungen bei Gisela Börner unter der Telefonnummer: 0821 324-4326.