Schutzmaßnahmen zum Wochenende verschärft

27.11.2020 13:30 | Bürgerservice & Rathaus

Bereits ab Freitag, 27. November gelten im Stadtgebiet Augsburg weitere Schutzmaßnahmen. Der Grund: Die Infektionszahlen im Hotspot Augsburg sind mit einer 7-Tages-Inzidenz von 289 unverändert hoch. Die Lage im Universitätsklinikum ist weiterhin äußerst angespannt. Seit Oktober hat das Gesundheitsamt mehr als 50 Coronavirus-Todesfälle bestätigt.

Gemeinsam gegen Corona: Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist es wichtig, dass wir unsere Kontakte weiter einschränken. Foto: Stadt Augsburg

Das Gesundheitsamt schätzt, dass jede 40. bis 80. Person aus Augsburg aktuell Corona-positiv ist, oft auch unbemerkt. Das Infektionsgeschehen ist sehr diffus und nicht auf abgrenzbare Cluster zurückzuführen. Wegen der hohen Dunkelziffer ist es jetzt umso wichtiger, Kontakte weiter zu reduzieren und Infektionsketten zu unterbrechen.

Die Maßnahmen, die bayernweit ab Dienstag, 1. Dezember, gültig sind, gelten in Augsburg deshalb bereits ab diesem Wochenende. Auch die Hotspot-Strategie wird vorzeitig umgesetzt. Zudem untersagt die Stadt Augsburg die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken in den Zonen der Maskenpflicht. Mittel- und Förderschulen müssen bereits ab der 7. Jahrgangsstufe den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Schülerinnen und Schülern gewährleisten. 

Die Maßnahmen im Überblick: 

Ab Freitag, 27. November, 18 Uhr

  • In den Zonen der Maskenpflicht ist die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken ganztägig untersagt (Glühwein in Tassen, Sekt in Gläsern, ...)

Ab Samstag, 28. November

  • Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal 5 Personen dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
  • Die zulässige Anzahl von Kundinnen und Kunden in Geschäften wird reduziert.
  • Kunst- und Handwerkermärkten, Töpfermärkten und Flohmärkten sind verboten. 
  • Präsenzveranstaltungen im Rahmen von außerschulischen Bildungsangeboten sind untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für Prüfungen, für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und Erste-Hilfe-Kursen.
  • Maskenpflicht gilt vor Einzelhandelsgeschäften, auf den dazugehörigen Parkplätzen und an Arbeits- und Betriebsstätten.

Ab Montag, 30. November

  • Auch Mittel- und Förderschulen ab der 7. Jahrgangsstufe müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Schülerinnen und Schülern gewährleisten können, in der Regel findet also Wechselunterricht statt.

Alle Informationen, Maßnahmen und Ausnahmen finden Sie hier:

>> augsburg.de/infektionsschutz 

Die Allgemeinverfügung mit allen Details wurde am Vormittag des 27. November veröffentlicht.

>> Hier geht es zur Verfügung.

Oberbürgermeisterin Eva Weber hat die Maßnahmen bereits am 24. November im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet.
>> Hier sehen Sie das Video der Pressekonferenz. (je)