Schlüsselzuweisungen: Fast 200 Millionen Euro für die Stadt Augsburg

01.12.2022 14:49 | Bürgerservice & Rathaus

Mit den Schlüsselzuweisungen 2023 des Freistaats Bayern in Höhe von 196,6 Millionen Euro wird die Finanzkraft der Stadt Augsburg erheblich gestärkt. Die Einnahmeerwartung im städtischen Haushalt wird damit um 16,6 Millionen Euro übertroffen.

Finanzreferent Roland Barth im Goldenen Saal des Rathauses.

Roland Barth ist seit Mai 2020 Finanzreferent der Stadt Augsburg. Zuvor war er als Leiter des damaligen Kämmerei- und Steueramtes bereits für den städtischen Haushalt mitverantwortlich. Foto: Martin Augsburger/Stadt Augsburg

Oberbürgermeisterin Eva Weber ist froh über die Unterstützung des Landes Bayern: „Der Bayerische kommunale Finanzausgleich ist für uns ein sehr wichtiger Baustein im Gefüge unseres Haushalts; ich bin dankbar für die hohe Unterstützung des Freistaats.“ In der krisenbedingt angespannten Situation würden der Stadt Augsburg dadurch zusätzliche Möglichkeiten gegeben. „Klar im Fokus stehen für mich dringende Schulsanierungsmaßnahmen und die allgemeine Risikovorsorge für den Haushalt in Form von Rücklagenbildungen“, so Weber

Roland Barth: „Seriosität der Haushaltsplanung bestätigt“

Finanzreferent Roland Barth bekräftigt diese Einschätzung: „Gegenüber dem Haushaltsansatz 2023 in Höhe von 180 Millionen Euro ergibt sich nun eine Mehreinnahme von rund 16,6 Millionen Euro.“ Dies bestätige die Seriosität der städtischen Haushaltsplanung. Vor allem aber wird unsere finanzielle Reaktionsfähigkeit gestärkt und die Widerstandsfähigkeit unseres Haushalts in den Unsicherheiten der Krisenzeit steigt. Vorrangig ist dabei, die schulischen Bedarfe zu erfüllen und Sicherheitsreserven auf der hohen Kante zu haben.“

Unterschiede in der Steuerkraft werden abgemildert

Die Verteilungssystematik der bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungen ist so angelegt, dass die Finanzkraft steuerschwächerer Kommunen gestärkt wird und Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen abmildert werden. Auch die Aufgabenbelastung einer Stadt – basierend auf ihrer Größe und ihrer Sozialstruktur – wird dabei berücksichtigt. Im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz ist dies geregelt. Wie Finanzreferent Roland Barth ausführt, ist die Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen komplex und wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik vorgenommen. „Neben der Kenntnis des staatlichen Verteilungsvolumens sind vor allem die Daten der örtlichen Entwicklung aller bayerischen Kommunen erforderlich“, so Barth. (pm/rs)