Neue Schilder informieren über Regeln auf Augsburgs Fahrradstraßen

22.09.2022 08:32 | Freizeit Bürgerservice & Rathaus

Die Stadt Augsburg baut kontinuierlich Fahrradstraßen und Radwege weiter aus. Wichtig bei der Nutzung der Fahrradstraßen ist allerdings, die geltenden Regeln zu kennen und einzuhalten. Dürfen Radfahrende nebeneinander fahren? Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge? Und was ist beim Überholen zu beachten? Diese Regeln werden nun auf neuen Schildern an Ort und Stelle erklärt.

OB Eva Weber, der städtische Fahrradbeauftragte Janos Korda und Baureferent Gerd Merkle (von links) stehen mit einem Fahrrad vor einem großen gelben Schild. Das Schild zeigt die Regeln, die in einer Fahrradstraße gelten.

OB Eva Weber, der städtische Fahrradbeauftragte Janos Korda und Baureferent Gerd Merkle (von links) in der neu beschilderten Fahrradstraße Konrad-Adenauer-Allee. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Für Oberbürgermeisterin Eva Weber sind die neuen Schilder ein wichtiger Baustein für die Stärkung des Radverkehrs in Augsburg: „Sie helfen allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu einem gemeinsamen Verständnis, was Fahrradstraße eigentlich bedeutet. Das hilft, um gemeinsam Rücksicht aufeinander zu nehmen und macht das Radfahren damit noch ein Stück sicherer.“

Die ersten Schilder wurden an der Konrad-Adenauer-Allee montiert und sind seitdem für jeden Verkehrsteilnehmenden sichtbar. Sie zeigen mit entsprechend angefertigten Piktogrammen und einer kurzen Beschreibung die wichtigsten Verhaltensweisen für alle, die auf einer Fahrradstraße unterwegs sind. Die Schilder sind 1,6 Meter mal 1,1 Meter groß und werden an geeigneten Stellen entlang oder am Beginn einer Fahrradstraße montiert. Elf Standorte wurden bisher dafür ausgesucht und werden nach und nach angebracht.

Wo werden die neuen Schilder hängen?

„Nachdem immer wieder festgestellt werden muss, dass eine Vielzahl der Radfahrenden und der Autofahrenden ihre Rechte und Pflichten nicht kennt, werden wir künftig die Schilder an allen Fahrradstraßen anbringen“, erklärt Gerd Merkle, Baureferent der Stadt Augsburg. „Bei der Planung von Fahrradstraßen gehören die Schilder in der Zukunft immer dazu.“

Fahrradstraßen in Augsburg

Aktuell gibt es fünf Fahrradstraßen in Augsburg:

  • Laubenweg
  • Dr.-Ziegenspeck-Weg westl. Botanischer Garten, Professor-Steinbacher-Straße, Frischstraße
  • Gollwitzer Straße, Färberstraße, Treustraße in Pfersee
  • Konrad-Adenauer-Allee
  • Postillionstraße

Welche weiteren Fahrradstraßen sind geplant?

In der Schießstättenstraße besteht momentan eine Netzlücke für den Radverkehr zwischen der Rosenaustraße und den Wegen zur Wertach. Deshalb wird auch die Schießstättenstraße eine Fahrradstraße. Eine Umsetzung ist für 2023 geplant, nach Erhalt des Förderbescheids. Außerdem werden in den nächsten Jahren weitere Radvorrangrouten geplant und eingerichtet, in denen Fahrradstraßen und Fahrradzonen fester Bestandteil der Verkehrsführung sein können.

Verkehrsregeln in Fahrradstraßen

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Kraftfahrzeugverkehr ist zulässig, sofern das durch ein Zusatzschild gekennzeichnet ist.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer liegt bei 30 km/h.
  • Beim Überholen von Radfahrenden: Bitte halten Sie den seitlichen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern ein. Dieser Sicherheitsabstand gilt nicht nur in der Fahrradstraße, sondern immer.
  • Für das Halten und Parken gelten dieselben Regeln wie in anderen Straßen

Die Stadt Augsburg hat in der Vergangenheit bereits mehrere Aktionen und Maßnahmen durchgeführt, um über die geltenden Regeln auf Fahrradstraßen aufzuklären, wie auch mit einem Kurzfilm auf Youtube. Dieser und weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter: augsburg.de/radverkehr.

Die derzeit laufende Radlwoche wird zudem für die Kampagne „Fair Im Verkehr“ genutzt. Ziel ist es, das bessere und sichere Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern – mit besonderem Fokus auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Dazu zählen z.B. Mobilitätseingeschränkte, Kinder, Fußgänger und Fahrradfahrer. (pm/rs)

Hier noch einmal die Regeln im Überblick:

   

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