Auslegung Planung zur verträglichen Nachverdichtung in der Schafweidsiedlung

09.08.2021 07:30 | Stadtplanung

Auszug aus dem Entwurf der Planzeichnung. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Die Stadt Augsburg wird von Wachstum geprägt und verzeichnet eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die hohen Grundstücks- und Wohnungspreise führen auch in bereits bebauten Gebieten zu erheblichem Nachverdichtungsdruck. In der Vergangenheit sind in der weitgehend ursprünglichen und damit homogenen Schafweidsiedlung aus diesem Grund bereits einzelne Nachverdichtungen und somit Einschnitte in die großen zusammenhängenden rückwärtigen Gartengrundstücke erfolgt. Die identitätsstiftenden Strukturen gehen dadurch sukzessive verloren.

Zur Steuerung der baulichen Entwicklung, zum Erhalt der identitätsstiftenden zentralen Grünflächen, zur Wahrung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur Bewältigung des künftigen Verkehrs beschloss der Stadtrat deshalb am 17. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 302 „Zwischen dem Sterntalerweg und der Straße ‚Am Bühl‘“. Dieser schafft eine klare Rechtsgrundlage für bestehende und geplante Wohngebäude in der Schafweidsiedlung, die den dort lebenden Haushalten ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten einräumt und gleichzeitig die wertvollen und identitätsstiftenden rückwärtigen Freibereiche erhält. Das Planungskonzept sieht dazu eine maximale Bebauungstiefe von 30 Meter gemessen von der Straßenhinterkante vor und basiert grundsätzlich auf dem vom Stadtrat im Jahr 2018 beschlossenen städtebaulichen Konzept zu den Nachverdichtungsmöglichkeiten in Siedlungsgebieten. Eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung soll damit unter der Maßgabe des Erhalts der rückwärtigen Grünbereiche sowie des ursprünglichen Siedlungscharakters auch in Zukunft möglich sein.

Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 302 im März 2021 stattfand und am 23. Juli 2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Planung vom Stadtrat gefasst wurde, schließt sich nun als nächster Verfahrensschritt vom 9. August 2021 bis einschließlich 10. September 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Planunterlagen im Flur des Stadtplanungsamtes an. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch empfohlen die Planunterlagen online anzusehen.

Einzelheiten zur öffentlichen Auslegung und zur Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen, können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 30. Juli 2021 entnommen werden.