Gewerbe- und Industrieanlagen – Überwachung der Emissionen
Industrieanlagen, die im Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordung aufgelistet sind, werden als immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen bezeichnet. Das heißt: Sie müssen von den Immissionsschutzbehörden genehmigt und überwacht werden. Auch in der Stadt Augsburg gibt es Industrieanlagen, die überwacht werden müssen.
Davon sind die Anlagen betroffen, die für die Umwelt gefährlich sein können. Hierbei spielt häufig die Größe oder die Leistung der Anlagen eine wesentliche Rolle. Bei der Überwachung wird kontrolliert, ob die Auflagen zum Schutz der Umwelt aus der Genehmigung und der Stand der Technik erfüllt werden. In Augsburg ist für die Genehmigung und Überwachung dieser Industrieanlagen das Umweltamt zuständig.
Einige der Industrieanlagen fallen darüber hinaus unter die europäische IE-Richtlinie (= Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen). Für diese sind gesonderte Überwachungspläne und -programme zu erstellen und gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz öffentlich zugänglich zu machen.
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Überwachungsprogramm der Kreisfreien Stadt Augsburg
Überwachungsberichte und Bescheide der Betriebe in Augsburg
| Betriebe | Überwachungsberichte | Bescheide seit 2013 | |
|---|---|---|---|
| Airbus GmbH | ÜB 2023 | Bescheid PA 2021 | |
| W. Braun GmbH & Co. KG | ÜB 2022 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Dehner Recycling GmbH | ÜB 2022 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Fa. Gigler GmbH | ÜB 2023 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Joos GmbH | ÜB 2024 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Kunz Rohstoffhandel GmbH | ÜB 2022 | keine Bescheide nach 2013 | |
| LEW Verteilnetz GmbH | ÜB 2023 | keine Bescheide nach 2013 | |
| MAN Energy Solutions SE | ÜB 2023 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Ortolf Recycling GmbH | ÜB 2022 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Schlachthof Augsburg GmbH & Co. KG | ÜB 2025 | keine Bescheide nach 2013 | |
| Stadt Augsburg, Tiefbauamt | ÜB_TBA2024 | Bescheid TBA-2019 | |
| UPM Werk Augsburg GmbH | ÜB 2024 (Feuerung) ÜB 2024 | keine Bescheide nach 2013 |
Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Neben der Zuständigkeit für Industrieanlagen, die unter den Geltungsbereich des Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung fallen, erfolgt durch die Immissionsschutzbehörde ebenfalls eine Überwachung von mittelgroßen Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb dieser Anlagen ist in der Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV - geregelt.
Gemäß §36 der 44. BImSchV ist ein Anlagenregister nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich zu machen (siehe Downloads).