Ihre Voraussetzungen – unsere Unterstützung

Von der Pflegeerlaubnis bis zu passenden Räumen: Hier erfahren Sie auf einen Blick, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen. 

Nach Ihrer Bewerbung und vor Lehrgangsbeginn lernen wir uns im Amt für Kindertagesbetreuung in einem ersten Eignungsgespräch kennen.


Diese Voraussetzungen als Kindertagespflegeperson müssen Sie mitbringen und dem Amt für Kindertagesbetreuung vorlegen:

  • Sie möchten ein Kind oder mehrere Kinder von anderen Erziehungsberechtigten mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen?
  • Dann brauchen Sie nach § 43SGB VIII eine sogenannte Pflegeerlaubnis
  • Diese erstellt Ihnen das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg 
  • Voraussetzung: Ihr Betreuungsort liegt im Stadtgebiet Augsburg
  • Bewerbung mit Schulzeugnis/Arbeitszeugnis/Abschlusszeugnissen (mindestens Hauptschulabschluss)
  • Falls vorhanden: Nachweis des fachpädagogischen Berufsbildungsabschlusses - Zeugnis bzgl. der Qualifikation als pädagogische Ergänzungskraft (z.B. Kinderpfleger:in) oder pädagogische Fachkraft, wie Erzieher:in, Sozialpädagog:in u.ä.)
  • Ein erfolgreicher Abschluss der Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach aktuellen Vorgaben der Stadt Augsburg. Wenn Sie bereits pädagogische Ergänzungs- oder Fachkraft sind, können bereits absolvierte pädagogische Stunden nach unserer Einschätzung anerkannt werden.
  • Persönliche Eignung als Tagespflegeperson
  • Umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) von Ihnen und aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • Aktuelle ärztliche Bescheinigung mit dem Nachweis über den Immunschutz gegen eine Masernerkrankung (gilt nicht für vor 1970 geborene Personen)
  • Teilnahmebescheinigung eines Erste- Hilfe-Kurses in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (alle zwei Jahre). Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein. Wir informieren Sie über das Kursangebot und koordinieren die Teilnahme für Sie durch unser Amt für Kindertagesbetreuung
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz mit Nachweis über Belehrung zur Lebensmittelhygiene und zum Infektionsschutz
  • Vereinbarung nach SGB VIII §8a mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - hierbei unterstützen wir Sie
  • Pädagogische Konzeption für die Kindertagespflegestelle sowie Aktualisierung, falls sich Ihre Betreuungssituation ändert
  • Teilnahmebescheinigung über das erfolgreiche Durchlaufen der Qualifizierung als Kindertagespflegeperson
  • Bereitschaft zu jährlichen Fortbildungen mit mindestens 15 Stunden
  • Geeignete Räumlichkeiten: Raumgröße, Ausstattung, Hygiene, kindersichere Umgebung: im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen
  • Altersentsprechende Lern- und Lebensumgebung für die Tagespflegekinder (Spiel- und Fördermaterial, Schlafmöglichkeit)
  • Bereitschaft für Hausbesuche und unangemeldete Kontrollen
  • Enge Zusammenarbeit mit einer sozialpädagogischen Fachkraft bzw. der Sachbearbeitung im Amt für Kindertagesbetreuung