Infektionsschutz – Informationen und Auflaufstelle

Ziel des Infektionsschutzes ist es, ansteckende Krankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Bestimmte Krankheiten und Erreger sind nach dem Infektionsschutzgesetz § 6 und § 7 meldepflichtig, zum Beispiel Masern oder Röteln. Geht eine Meldung ein, berät das Gesundheitsamt Betroffene und Angehörige, ermittelt Kontaktpersonen und klärt mögliche Infektionswege. Dabei arbeitet es eng mit Ärztinnen und Ärzten, Laboren und Krankenhäusern zusammen.

Zuständig ist das Gesundheitsamt Augsburg, wenn die erkrankte Person in Augsburg wohnt oder in einem Augsburger Krankenhaus behandelt wird.

Auch multiresistente Bakterien spielen eine zunehmende Rolle. Diese Erreger sind gegen viele Antibiotika unempfindlich und stellen vor allem für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ein erhöhtes Risiko dar. Um den Umgang mit multiresistenten Erregern abzustimmen, haben sich die Gesundheitsämter der Region und das Universitätsklinikum Augsburg 2009 zum MRE‑Netzwerk Region Augsburg zusammengeschlossen. Ziel ist eine einheitliche und sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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