Heilberufe
Meldepflicht nach Art. 12 GDVG
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf in Augsburg selbständig/freiberuflich ausüben.
Wir benötigen von Ihnen:
- Zeitpunkt der Niederlassung
- Anschrift der Niederlassung
- Berufsurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Haftpflichtversicherung Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Pflichtversicherung besteht.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den jeweiligen Meldebogen 1) 2). Das ausgefüllte Formular übersenden Sie uns bitte zusammen mit den amtlich beglaubigten Kopien.
Wenn Sie die Anmeldung zusammen mit den Originalen persönlich vorlegen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch (0821 324-2003) einen Termin.
Meldebogen 1)
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Meldebogen 2)
- Desinfektoren
- Diätassistenten
- Ergotherapeuten
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Hebammen/Entbindungshelfer
- Logopäden
- Masseure, medizinische Bademeister
- Orthoptisten
- Physiotherapeuten
- Podologen
- Rettungsassistenten
Unverzüglich anzuzeigen ist jede Änderung, sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit.
Kosten: keine
Bestätigung für Krankenkassen: 15,00 Euro
Meldung krankenpflegerischer Tätigkeit – Art. 18 GDVG
Pflegedienst
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Wir benötigen von Ihnen:
- Name und Anschrift
- ggf. Name und Anschrift des Pflegedienstes
- Berufsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Falls keine Berufsurkunde vorhanden ist:
- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs.
Wer einen Pflegedienst betreibt und weitere Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, dabei:
- Name, Anschrift, berufliche Ausbildung jeder Pflegekraft
- die leitende Pflegekraft zu benennen
und folgende Unterlagen für jede Pflegekraft vorzulegen:
- Berufsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Falls keine Berufsurkunde vorhanden ist:
- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs.
Unverzüglich anzuzeigen ist jede Änderung sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen krankenpflegerischen Tätigkeit.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den Meldebogen. Das ausgefüllte Formular übersenden Sie uns bitte zusammen mit den amtlich beglaubigten Kopien.
Wenn Sie die Anmeldung zusammen mit den Originalen persönlich vorlegen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch (0821 324-2003) einen Termin.
Kosten: keine
Bestätigung für die Krankenkasse: 15,00 Euro