Förderprogramm Geburtshilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23. September 2022 (BayMBl. Nr. 541). Das Förderprogramm wurde bis Dezember 2027 verlängert. Weitere Infos zur Änderung der Richtlinie unter Änderung der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern vom 05.September 2025. 

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung in Bayern.

Förderung der Geburtshilfe im Stadtgebiet Augsburg

Krankenhäuser haben zunehmend Probleme, Hebammen und Entbindungspfleger für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal zu gewinnen und dort zu halten. Dies gilt auch in der Wochenbettbetreuung. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern.

Dies können z.B. sein:

  • Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung
  • Teambuilding-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit im Kreißsaal und in der Wochenbettbetreuung

Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern entsprechen. 

Falls Sie für das Jahr 2026 eine Maßnahme einreichen wollen, bitten wir um Übersendung der gewünschten Maßnahmen bis spätestens 20.10.2025 (hierfür ist eine genaue Aufstellung der Maßnahmen inkl. anfallender Kosten notwendig).

Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2025 (Aufstellung der Aufwendungen und getätigten Ausgaben) muss bis spätestens 30.04.2026 beim Gesundheitsamt eingegangen sein:

Gesundheitsamt
Hoher Weg 8
86152 Augsburg

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an geburtshilfe.gesundheitsamt@augsburg.de.