Städtische Immobilien – Vergabe von Grundstücken
Die Stadt Augsburg erwirbt Grundstücke und bietet Gewerbeflächen, bebaute sowie unbebaute Wohnflächen an. Zuständige Dienststelle ist das Liegenschaftsamt.
Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“
Bebauungsplan Nr. 671: Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken im 1. Bauabschnitt