Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg Verkauf gegen Höchstgebot (Neubebauung nach Abriss)
Die Stadt Augsburg ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1139 Gemarkung Haunstetten (Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg). Das Grundstück hat eine Größe von 395 m², ist aktuell mit einem Doppelhaus / Zweifamilienhaus bebaut und soll gegen Höchstgebot veräußert werden.
Bieterverfahren startet am 15.12.2025
Die Abgabe des Gebots ist ausschließlich online innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 15.12.2025 bis 25.01.2026 möglich.
Das Bewerbungsformular wird am 15.12.2025 freigeschaltet.
Vergabeverfahren
Die Vergabe des Grundstücks erfolgt gegen Höchstgebot auf den späteren Kaufpreis. Den Zuschlag erhält die Person, welche innerhalb der Gebotsfrist das höchste Gebot abgibt. Jede natürliche, volljährige, voll geschäftsfähige hat die Möglichkeit am Bieterverfahren teilzunehmen.
Das Mindestgebot beträgt 203.000,00 EUR.
Der ermittelte einschlägige Bodenwert des Grundstücks beläuft sich auf 990 EUR/m²
- somit insgesamt 391.050EUR. Da sich der zukünftige Eigentümer im Rahmen des Kaufvertrags verpflichtet, das auf dem Grundstück errichtete Gebäude auf eigene Kosten abzubrechen und das Grundstück neu zu bebauen, soll die Abgabe des Gebots unter Berücksichtigung der zu erwartenden Abbruchkosten erfolgen.
Für den Abbruch und die Entsorgung des Gebäudes ist nach Einschätzung der Stadt Augsburg mit Kosten in Höhe von ca. 130.000 EUR zu rechnen (Kostenschätzung aus dem Jahr 2025).
Auf dem Grundstück sind keine Altlasten bekannt. Im Gebäude wurde Asbest und unter Berücksichtigung des Baujahres höchstwahrscheinlich auch sogenannte „alte Mineralwolle“ mit der Einstufung K1b (krebserregend) verbaut.
Als Orientierung zur Abgabe des Gebots dient die nachfolgende Berechnung:
| Einschlägiger Bodenwert: | 391.050,00 EUR |
| Schätzung Abbruchkosten: | - 130.000,00 EUR |
| Grundstückswert: | = 261.050,00 EUR |
Nach Ablauf des Gebotszeitraums und Auswertung aller eingegangenen Gebote wird das Grundstück dem Höchstbietenden zum Erwerb angeboten. Das Angebot behält über einen Zeitraum von drei Monaten seine Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Finanzierung des Gesamtvorhabens sicherzustellen und der Stadt Augsburg nachzuweisen sowie der notariell zu beurkundende Kaufvertrag abzuschließen.
Abbruch- und Bauverpflichtung
Im Kaufvertrag wird eine Abbruch- und Bauverpflichtung vereinbart, wodurch sich der Käufer verpflichtet, das auf dem Grundstück errichtete Bestandsobjekt innerhalb von zwei Jahren ab notarieller Beurkundung des Kaufvertrags abzubrechen und den Vertragsgegenstand innerhalb von 3 Jahren ab Abbruch des Objekts bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen.
Nähere Informationen hierzu sind dem Exposé zu entnehmen.
Die grundsätzlich mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ist in der Planzeichnung dargestellt. Ein Anspruch auf Erteilung der für den Neubau erforderlichen Baugenehmigung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Die Teilnahme am Bieterverfahren ist ausschließlich über diese Seite mittels des bereitgestellten Formulars möglich.
Wir empfehlen die zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehend zu sichten und bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen. Sofern Sie Fragen haben, welche sich nicht bereits durch die Unterlagen beantworten lassen, können diese per E-Mail an
afrastrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de gestellt werden.
FAQs (bitte anklicken)
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren für das Wohnbaugrundstück Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg. Bitte klicken Sie auf den Pfeil oder die jeweilige Überschrift, um sich zu informieren:
Vergabeverfahren
Die Vergabe des städtischen Wohnbaugrundstücks „Afrastraße 10 / 12“ erfolgt im Bieterverfahren gegen Höchstgebot auf den Kaufpreis.
Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach dem abgegeben Höchstgebot.
Der Kaufpreis ist binnen eines Monats nach Beurkundung des Kaufvertrags und Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen zur Zahlung fällig.
Am Bieterverfahren darf jede natürliche, volljährige und geschäftsfähige Person teilnehmen.
Nein, für das Vergabeverfahren gibt es keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. eine Einkommens- oder Vermögensobergrenze.
Bei Abgabe des Gebots ist kein Finanzierungsnachweis vorzulegen. Die Finanzierbarkeit des Gesamtvorhabens ist erst nach Mitteilung der Stadt Augsburg über die Zuschlagserteilung aus dem Bieterverfahren, jedoch spätestens vier Wochen vor notarieller Beurkundung, durch einen detaillierten Finanzierungsplan (Tilgungsplan) nachzuweisen.
Dieser ist von einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank, oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters zu erbringen. Bei mehreren Kreditgebern ist der Stadt Augsburg ein Gesamtfinanzierungsplan vorzulegen.
Zuschlag erhält die Bewerbung, welche nach Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot auf den Kaufpreis enthält.
Sofern das Höchstgebot von mehreren unterschiedlichen Bietern abgegeben wird, entscheidet sich die Vergabe des Wohnbaugrundstücks im Rahmen eines notariell begleiteten Losverfahrens.
Grundstück und Gebäude
Ja, das Grundstück ist verkehrstechnisch vollständig erschlossen. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt derzeit über die Afrastraße.
Zudem ist das Bestandsgebäude an das öffentliche Versorgungsnetz (Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen). Bei Bedarf ist durch die Stadtwerke Augsburg außerdem ein Anschluss an das in der Afrastraße / Sandstraße bestehende Gasnetz jederzeit möglich.
Nein, die an das Grundstück angrenzenden Erschließungsanlagen Afrastraße / Sandstraße sind erstmalig hergestellt und vollständig abgerechnet. Sämtliche Kosten der Erschließung sind bereits abgegolten.
Ja, im Rahmen des Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer das Bestandsgebäude innerhalb von 2 Jahren ab notarieller Vertragsbeurkundung vollständig abzubrechen.
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Das Grundstück wird derzeit nicht im Altlastenkataster der Stadt Augsburg geführt. Es liegen keine konkreten Hinweise auf Altlasten vor.
Bei Untersuchungen im weiteren Umfeld wurden in der Vergangenheit zum Teil schadstoffbelastete Auffüllungen vorgefunden. Daher kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch auf dem Grundstück unnatürliches Bodenmaterial vorzufinden ist.
Ja, eine Gebäudeschadstoffuntersuchung im Jahr 2020 ergab, dass in den Wandbelägen (innen), dem Fassadenputz sowie dem Bodenbelag der Eingangsbereiche Asbest vorhanden ist.
Aufgrund des Baujahres ist zudem davon auszugehen, dass sogenannte „alte Mineralwolle“ mit der Einstufung K1b (krebserregend) verbaut ist.
Es wurden keine relevanten PCB- sowie Schwermetallkonzentrationen festgestellt.
Die Trennung der bestehenden Hausanschlüsse (Strom und Wasser) vom öffentlichen Versorgungsnetz ist durch die Stadtwerke Augsburg vorzunehmen. Für die Ausführung der Arbeiten ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.500,00 EUR zu rechnen.
Die Abrechnung erfolgt durch die Stadtwerke Augsburg zu den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Tarifen.
Ja, Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart, wodurch der Käufer verpflichtet auf dem Grundstück mit einer (Mindest-) Bausumme von 350.000,00 EUR innerhalb von 3 Jahren nach Abbruch des Bestandsgebäudes neu mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen.
Für den Fall der Nichterfüllung, nur teilweisen Erfüllung der Bauverpflichtung im oben genannten Zeitraum oder für den Fall der Weiterveräußerung/ Bestellung eines Erbbaurechts an/ für einen Dritten vor Erfüllung der Bauverpflichtung wird zugunsten der Stadt Augsburg ein Wiederkaufsrecht im Kaufvertrag vereinbart. Wiederkaufspreis ist der beurkundete Kaufpreis.
Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 31.03.2022 (BSV/22/07365) einen Grundsatzbeschluss zur Solarpflicht auf Gebäuden in Augsburg gefasst. Demzufolge sind künftig u.a. bei der Vergabe von städtischen Grundstücken zur Errichtung von Wohngebäuden Regelungen zur Solarpflicht in den Kaufverträgen zu treffen.
Entsprechend dem Beschluss des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses vom 19.07.2023 (BSV/23/09211) hat in Verträgen zur Vergabe der städtischen Grundstücke die Vereinbarung einer Bauverpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur überwiegenden Versorgung der auf dem jeweiligen Grundstück befindlichen Bauwerke bzw. baulichen Anlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen zu erfolgen.
Alternativ ist es möglich, die Dachfläche/n an einen Dritten zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage zu vermieten.
Bei Nichterfüllung der Solarpflicht kann eine Vertragsstrafe in Höhe von einmalig 22.000,00 EUR verlangt werden.
Gebotsabgabe
Vergabeverfahren
Die Abgabe des Gebots ist ausschließlich innerhalb des Bewerbungszeitraums 15.12.2025 - 25.01.2026 möglich.
Es ist das auf der Internetseite der Stadt Augsburg hinterlegte Formular zu verwenden und vollständig (inkl. geforderter Nachweise) ausgefüllt innerhalb der Frist einzureichen.
Als Nachweis der Fristwahrung gilt das Eingangsdatum des ausgefüllten Formulars bei der Stadt Augsburg.
Ändern sich nach Abgabe des Antrages die persönlichen Umstände des Bieters, sind diese der Stadt Augsburg in Textform (z.B. per E-Mail an afrastrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de) unverzüglich mitzuteilen.
Sonstiges
Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen bitten wir Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Sie erhalten von uns zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist eine Nachricht.