
Mietspiegel
Seit 2016 ist die Stadt Augsburg ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt im Stadtgebiet bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse; für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze.
Stadt Augsburg startet Befragungen für den Mietspiegel 2025
Die Stadt Augsburg erneuert zum fünften Mal ihren qualifizierten Mietspiegel. Dazu startet ab sofort eine umfassende Befragung von per Zufallsprinzip ausgewählten 10.000 Mieterinnen und Mietern von Wohnraum in Augsburg. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Ergebnisse fließen in die Neuerstellung des Mietspiegels ein, der zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
EMA-Institut stellt Fragebögen demnächst per Post zu
Das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen hat mit der Durchführung der Mietspiegelbefragungen und der Erstellung des Mietspiegels sowie eines Gutachtens für die sogenannten Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft das EMA-Institut für empirische Marktanalysen beauftragt. Dieses stellt den Mieterinnen und Mietern die Befragungsunterlagen in den nächsten Tagen per Post zu. Abgefragt werden Größe, Baujahr, Ausstattung, Wohnlage und verschiedene Wohnwertmerkmale sowie die Miethöhe zum Stichmonat Juni 2025. Relevant sind alle Mietobjekte auf dem freien Wohnungsmarkt, bei denen in den vergangenen sechs Jahren die Miethöhe angepasst wurde oder die neuvermietet wurden.
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Fragebögen sind bis Mitte August schriftlich oder online auszufüllen
Abgabefrist der ausgefüllten Fragebögen ist Mitte August. Sie können portofrei per Post an das EMA-Institut zurückgesendet oder bequem online ausgefüllt werden. Ein QR-Code und ein persönlicher Zugangs-PIN sind den Unterlagen beigefügt. Anschließend prüft das beauftragte Institut die Daten und wertet diese anonymisiert für die Mietspiegelerstellung aus.
Grundlage für Mietpreisbremse und faire Mieten
Augsburg gilt seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb greift bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse. Für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze. Damit diese beiden Regelungen angewendet werden können, ist ein qualifizierter Mietspiegel notwendig. Mit seiner Hilfe kann die ortsübliche Vergleichsmiete, also die tatsächliche Miete, die für vergleichbaren Wohnraum in Augsburg bezahlt wird, ermittelt werden. Der Mietspiegel schafft Markttransparenz und ist damit eine Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe für alle Teilnehmenden am Wohnungsmarkt. Alle zwei Jahre wird er anhand von Befragungen neu erstellt bzw. fortgeschrieben. Der neue Mietspiegel soll zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht werden.
Was bedeutet "Mietpreisbremse"?
Mietpreisbremse bedeutet: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Eine Erstvermietung im Neubau (ab Baujahr 2014) wird nicht durch die Mietpreisbremse reguliert.
Was bedeutet "reduzierte Kappungsgrenze"?
Die reduzierte Kappungsgrenze bedeutet: Bei einer Mieterhöhung darf der Vermieter/die Vermieterin in einem Zeitraum von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent erhöhen.
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter bzw. Vermieterinnen sowie der Mieterinnen und Mieter anerkannt worden ist. In Augsburg erfolgt die Anerkennung durch den Stadtrat. Die Interessensvertretungen am Wohnungsmarkt werden im Rahmen der Erstellung durch einen Arbeitskreis mit einbezogen.
Information und Beratung
Folgende Institutionen bieten Information und Beratung rund um den Mietspiegel für ihre Mitglieder an:
Mieterverein Augsburg und Umgebung e. V.
Hallstr. 11, 86150 Augsburg
Tel. 0821 15 10 55
info@mieterverein-augsburg.de
www.mieterverein-augsburg.de
Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung e. V.
Zeugplatz 7, 86150 Augsburg
Tel. 0821 345270
Fax. 0821 3452727
info@hugaugsburg.de
www.hugaugsburg.de
Information zur Anwendung und Erstellung des Mietspiegels:
Stadt Augsburg
Amt für Wohnbauförderung und Wohnen
Stabsstelle Wohnraumentwicklung
Telefon: 0821 324-9080
E-Mail: wohnraumentwicklung@augsburg.de
Mo - Do, 8:30 - 12:00 Uhr
Von der Stadtverwaltung können nur allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel und zur Mieterhöhung erteilt werden. Einzelfallberatungen und das Ausfertigen von Schriftsätzen bzw. Mieterhöhungsverlangen dürfen nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen nicht erbracht werden.