Reese-Kaserne

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Reese-Kaserne”

Durch die Festlegung von städtebaulichen Entwicklungsbereichen wird die erstmalige Entwicklung oder städtebauliche Neuordnung von Ortsteilen, wie z. B. von ehemaligen Kasernenflächen, geregelt.

Nach der Durchführung von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen wird ein Entwicklungsbereich beispielsweise durch den Erlass einer Satzung festgelegt. Der Entwicklungsbereich „Reese-Kaserne” wurde mit Stadtratsbeschluss vom 18. Mai 2006, mit Ausnahme des Bereichs der Gehörlosenschule sowie der Wohnbebauung im Südwesten (Centerville Nord), förmlich festgelegt. Die Entwicklungssatzung hierzu ist am 26. Mai 2006 in Kraft getreten.

Bei Entwicklungsmaßnahmen erwirbt die Gemeinde die Grundstücke im Entwicklungsbereich zur zügigen Baulandbeschaffung für die Errichtung von Wohngebäuden, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen. Hierbei handelt es sich meist nur um einen Zwischenerwerb. Die Aufgaben der Gemeinde können durch Entwicklungsträger übernommen werden. Im Fall der Reese-Kaserne hat die Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung (AGS) diese treuhänderische Aufgaben übernommen.

Die Zielsetzungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden mit dem Bebauungsplan Nr. 228, „Reese-Kaserne”, umgesetzt und weiterentwickelt.