Zivile Verteidigung
Ziel der Zivilen Verteidigung ist es, die Bevölkerung in Bedrohungslagen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Trotzdem können auch in Deutschland Krisen und Katastrophen unseren Alltag stören.
Zivile Verteidigung ist wichtig, wenn die Sicherheit Deutschlands bedroht wird − durch Cyberattacken, Desinformations-Kampagnen, Angriffen auf die Energieversorgung oder im Verteidigungsfall.
In Krisenfällen müssen Warnsysteme funktionieren, wichtige Infrastrukturen geschützt und Menschen weiterhin mit Essen und Trinken versorgt werden.
Ihr Beitrag zur Zivilen Verteidigung
Zivile Verteidigung ist Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Damit Schutz und Versorgung im Ernstfall funktionieren, ist auch die Mithilfe der Bevölkerung wichtig:
- Bitte beachten Sie Warnmeldungen der Behörden.
- Halten Sie wichtige Dokumente wie Ausweise griffbereit.
- Wer einen Notvorrat an Essen, Trinken und Medikamenten anlegt, kann im Krisenfall darauf zurückgreifen.
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Trotzdem können auch in Deutschland Krisen und Katastrophen unseren Alltag stören.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) informiert, wie Sie für Krisen und Katastrophen vorsorgen können:
Vorsorgen für Krisen und Katastrophen – BBK.
Der Ratgeber Vorsorgen für Krisen und Katastrophen des BBK fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Dazu gehört auch, einen Vorrat an Trinkwasser, Lebensmitteln und wichtigen Medikamenten anzulegen, um sich einige Tage selbst versorgen zu können. Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.
Bürgerinnen und Bürger werden mithilfe der Warnapp NINA, Cell Broadcast und öffentlichen Sirenen vor drohenden Gefahren gewarnt. Auch Rundfunkdurchsagen und Lautsprecherfahrzeuge kommen zum Einsatz.
Die Stadt Augsburg informiert bei Gefahren über ihre Website, ihre Social Media-Kanäle, ihren WhatsApp-Kanal und über die Stadt Augsburg App.
Mehr Informationen zum Warnsystem in Augsburg„Die Sicherheitslage in Europa hat sich verändert. Deshalb stärken Bund, Länder und Kommunen die Zivile Verteidigung. Die Stadt Augsburg hat im Januar 2026 eine Stabstelle Zivile Verteidigung im Ordnungsreferat eingerichtet.“
Die Zivile Verteidigung untersteht dem Bundesinnenministerium und ist Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen.
In Augsburg kümmern sich verschiedene Einrichtungen und Organisationen um die Zivile Verteidigung. Hilfsorganisationen und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei leisten praktische Hilfe im Einsatz. Bei der Stadtverwaltung Augsburg ist das Ordnungsreferat zuständig, mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz und der Stabstelle Zivile Verteidigung.
Zivile Verteidigung und Zivilschutz haben bei Bund, Ländern und Kommunen immer stattgefunden – angepasst an aktuelle Lagen und Entwicklungen. In den vergangenen 30 Jahren wurde der Schutz der Bevölkerung vor allem an den Bedürfnissen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe ausgerichtet.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe oder Luftraumverletzungen haben die Bedrohungslage Deutschlands und der NATO-Bündnispartner grundlegend verändert. Die Landes- und Bündnisverteidigung ist wieder zur Kernaufgabe in Deutschland geworden.
Die Gesamtverteidigung besteht aus Militärischer und Ziviler Verteidigung. Militärische und Zivile Verteidigung werden aktuell zielgerichtet gestärkt. Mit dem Ziel, abzuschrecken und für den Notfall vorbereitet zu sein.
Für die Zivile Verteidigung sind Bund, Länder und Kommunen zuständig.
Die Kommunen setzen Schutzmaßnahmen vor Ort um. Die Aufgaben im Verantwortungsbereich der Stadt Augsburg sind vielfältig und werden seit Januar 2026 von der Stabstelle Zivile Verteidigung koordiniert. Unter anderem werden Notfallpläne für den Schutz kritischer Infrastrukturen erarbeitet.
Die Stabstelle arbeitet eng mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Augsburg zusammen. Die Zivile Verteidigung greift auf bestehende Strukturen des Katastrophenschutzes zurück – zum Beispiel auf etablierte Warnsysteme.
Die Zivile Verteidigung beinhaltet alle nicht-militärischen Maßnahmen der Gesamtverteidigung. Für die Militärische Verteidigung sind das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr zuständig.
Die Zivile Verteidigung wird vom Bundesinnenministerium koordiniert und verantwortet. Sie hält Deutschland in Krisen- und Verteidigungslagen handlungsfähig und besteht aus vier Bereichen:
1. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
Auch in einer schweren Krise müssen Behörden und Gerichte weiter arbeiten können.
Beispiel:
Rathäuser, Landratsämter oder Ministerien verfügen über Notfallpläne und Notstromversorgung, damit wichtige Entscheidungen weiterhin getroffen werden können.
2. Zivilschutz und Bevölkerungsschutz
Die Bevölkerung soll vor Gefahren geschützt und im Notfall schnell gewarnt und unterstützt werden.
Beispiel:
Warnungen über Sirenen, die Warn-App NINA oder Cell Broadcast informieren die Menschen bei akuten Gefahrenlagen.
3. (Not-)Versorgung der Bevölkerung
Wichtige Güter und Dienstleistungen müssen auch in Krisenzeiten verfügbar bleiben.
Beispiel:
Die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Medikamenten und Energie wird möglichst aufrechterhalten.
4. Unterstützung der Streitkräfte
Zivile Stellen unterstützen die Bundeswehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Beispiel:
Behörden können Verkehrswege freihalten oder die Nutzung von Infrastruktur koordinieren, damit Truppen und Material schnell verlegt werden können.
- Zivile Verteidigung (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
- Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
- Bevölkerungsschutz (Bundesministerium des Innern)
- Zivile Verteidigung (Bayerisches Staatsministerium)
- Katastrophenschutz – Vorsorge und Einsatz (Stadt Augsburg)
- Sicherheit in Augsburg (Stadt Augsburg)