Fahrrad ersteigern im Fundbüro. Quelle: Rudolpho Duba/pixelio.de

Fundbüro – Verlorenes wiederfinden oder Fahrrad ersteigern

Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Sie sind auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad? Dann ist das Fundbüro der richtige Ansprechpartner.

Das Fundbüro ist im Mai an folgenden Tagen geschlossen

  • Montag, den 06.05.2024
  • Mittwoch, den 08.05.2024
  • Donnerstag, den 16.05.2024 von 12 – 17:30 Uhr

Zu diesen Zeiten findet die Abholung der ersteigerten Fahrräder statt. Weitere Informationen finden sie unter Versteigerungstermine.

Das Fundbüro der Stadt Augsburg sammelt alle Fundsachen, die in den Bürgerbüros, bei der Polizei, den Verkehrsbetrieben oder unmittelbar im Fundbüro abgegeben werden.

Zum ersten, zum zweiten ... meins!

Regelmäßig bringt das Fundbüro der Stadt Augsburg nicht abgeholte Fundsachen und Fahrräder unter den Hammer. Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie hier.

Sie haben etwas verloren? – das Fundbüro hilft gerne weiter

Verloren gegangene Gegenstände können im Fundbüro abgeholt werden. Können der Fundsache Namen, Adressdaten oder andere identifizierende Merkmale entnommen werden, wie z.B. bei Geldbörsen mit Ausweisen, so wird der Verlierer durch das Fundbüro oder die zuständige Stelle direkt über den Fund informiert.

Sofern Sie Schlüssel oder Handys/Tablets etc. verloren haben beachten Sie bei der Abholung bitte folgende Hinweise:  

Abholung von Schlüsseln:                    
Bringen Sie bitte einen Vergleichsschlüssel mit, um einen Abgleich der Schlüsselnummer/des Schlüsselbarts durchführen zu können.

Abholung von Handys/Tablets/etc.:
Bitte bringen Sie zum Nachweis Ihres Eigentums an dem Gerät die 15-stellige IMEI Nummer (Seriennummer) mit. Diese ist in der Regel auf der Verpackung des Geräts zu finden.

Fundsachen online finden – schnell und bequem

Im Folgenden können Sie die beim Fundbüro der Stadt Augsburg abgegebenen Fundsachen online einsehen.

Bitte beachten Sie, dass gefundene Gegenstände in der Regel erst einige Tage nach deren Auffinden vom Finder bei uns gemeldet werden.

Nicht online veröffentlicht werden:

  • Geldbörsen und Dokumente
  • Gegenstände mit Adressdaten
  • Bargeld / Gutscheinkarten
  • Fundräder
  • Bagatellfunde unter einem Schätzwert von 10 €

Nichts gefunden? Nutzen Sie die Online-Verlustmeldung.
Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier

Das Fundbüro setzt sich nach Eingang der Verlustmeldung mit Ihnen in Verbindung.

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