Vermittlungsgenehmigung nach Abfallrecht
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-7334 |
Fax | 0821 324-7323 |
umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Für das Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis gemäß § 54 (1) KrWG erforderlich. Der entsprechende Antrag der Anzeigen- und Erlaubnisverordnung AbfAEV ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen beim Umweltamt der Stadt Augsburg einzureichen.
Zuständige Dienststelle
Formulare
Kosten
Wichtige Hinweise