Vermittlungsgenehmigung nach Abfallrecht
Adresse & Kontakte
| Telefon | 0821 324-7334 |
| Fax | 0821 324-7323 |
| umweltamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
| Mo–Mi: | 08:30–16:00 Uhr |
| Do: | 08:30–17:00 Uhr |
| Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Für das Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis gemäß § 54 (1) KrWG erforderlich. Der entsprechende Antrag der Anzeigen- und Erlaubnisverordnung AbfAEV ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen beim Umweltamt der Stadt Augsburg einzureichen.
Das Formular für die Beantragung einer entsprechenden Erlaubnis erhalten Sie unter anderem auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter folgendem Link: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/vo_abfall_ueberwachung_anlage3_bf.pdf
Die elektronische Übermittlung ist unter
https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/index möglich.
(Signaturkarte erforderlich!).
Für die Erlaubnis für das Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen wird eine Gebühr in Höhe von 750.- € erhoben.
- Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, deren Zertifikat das Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen enthält, benötigen keine Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG für die entsprechenden Abfallschlüssel
- Die Tätigkeit des Makelns und Handelns ist unter Vorlage des entsprechenden Zertifikates beim Umweltamt der Stadt Augsburg anzuzeigen.
- Eine behördliche Nummer für diese Tätigkeiten kann bei Vorlage des entsprechenden Zertifikates beantragt werden