Vermittlungsgenehmigung nach Abfallrecht

Adresse & Kontakte

Telefon0821 324-7334
Fax0821 324-7323
E-Mailumweltamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo–Mi:08:30–16:00 Uhr
Do:08:30–17:00 Uhr
Fr:08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

Für das Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis gemäß § 54 (1) KrWG erforderlich. Der entsprechende Antrag der Anzeigen- und Erlaubnisverordnung AbfAEV ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen beim Umweltamt der Stadt Augsburg einzureichen.