Die Neuordnung des Kindschaftsrechts und des Eheschließungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland

  • das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997
  • das Gesetz zur Abschaffung der Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft vom 4. Dezember 1997 sowie
  • das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. Mai 1998.

Beginnen wir mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz:

Ziel dieses Gesetzes war es unter anderem, die Rechte der Kinder zu verbessern und das Kindeswohl auf bestmögliche Art und Weise zu fördern.

Rechtliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, die in Teilbereichen noch bestanden, sollten mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz so weit wie möglich abgebaut werden.

Die Umsetzung dieser gesetzgeberischen Zielvorgaben führte zu einschneidenden Änderungen in folgenden standesamtsrelevanten Bereichen:

  1. beim Abstammungsrecht,
  2. beim Recht der elterlichen Sorge sowie
  3. beim Kindesnamensrecht.

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