Grundstücksteilung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-6530
Fax0821 324-6503
E-Mailzd.stadtplanung@augsburg.de
 Thomas Pußl
Internetwww.augsburg.de/stadtplanung
  

Öffnungszeiten

Mo - Mi: 08:30 - 16:00 Uhr
Do: 08:30 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung empfehlenswert
 

Beschreibung

Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.

In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.

 

Eine Vermessung kann

  • als digitaler Antrag über das BayernPortal oder
  • als analoger Antrag oder
  • vor Ort direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)

beantragt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vermessung.bayern.de/vermessung/grundstck/teilung.html.

Zuletzt aktualisiert am: 28.05.2026