Hundesteuer

Adresse & Kontakte

Telefon0821 324-9060 Frau Schrom (Montag bis Donnerstag)
Telefon0821 324-9059 Frau Simon (Mittwoch bis Freitag)
Fax0821 324-9050
E-Mailhundesteuer@augsburg.de

Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt wird. Grundsätzlich unterliegt jede Hundehaltung im Stadtgebiet Augsburg der Steuerpflicht.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen (Steuermarke) aus. Die Pflicht zum Tragen des Steuerzeichens gilt für Hunde, die sich außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.

84 Euro für die erste Hundehaltung.

120 Euro für jede weitere Hundehaltung (je Haushalt).

840 Euro für Kampfhunde. 

4 Euro für Ersatzmarken bei Verlust der Steuermarke.

Verstorbene, abgegebene oder entlaufene Hunde sind innerhalb eines Monats bei der Stadtkämmerei (persönlich, schriftlich oder online) abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzusenden.

Hunde sind offizielle Stadtbewohner. Die Anmeldung ist kostenlos und geht persönlich oder online.  

Eine Mehrfachhundehaltung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen (Haushaltsgemeinschaft) mehrere Hunde halten. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn kein gemeinsamer Hundesteuerbescheid ergangen ist. 

Im Online-Formular zur Hundehaltung werden Befreiungstatbestände und Besteuerungsgrundlagen abgefragt. 

Befreiungs-/Vergünstigungsmöglichkeiten

  • Schwerbehinderung und Ausweis im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit Merkzeichen RF
  • Hund aus einem als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Tierheim/Tierasyl 
  • Rettungshunde für den Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst
  • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz
     
  • Hundehaltung in einer Einöde/Weiler
  • Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Teil II bzw. XII (oder wirtschaftlich gleichgestellt) aller im Haushalt lebenden Personen 
  • Brauchbare Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins
  • Therapiehunde mit entsprechender Prüfung
  • Zuchthunde 

Kampfhunde, Kategorie I (folgende Rassen bzw. deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden):

Pit–Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa–Inu

Kampfhunde, Kategorie II (solange nicht durch amtliche Bescheinigung für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen; folgende Rassen bzw. deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden):

Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dog Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin
Rottweiler

Zuletzt aktualisiert am: 06.08.2026