Versteigerungsgewerbe

Adresse & Kontakte

Telefon: 0821 324-4234
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung

 


Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach § 34 b Gewerbeordnung (GewO).
Versteigern heißt, innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung eine Mehrzahl von Personen auffordern, eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben, dass diese Person im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestangebot, Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben, der das höchste Gebot im eigenen oder fremden Namen annimmt.

Versteigert werden dürfen nur gebrauchte Waren.

Die Erlaubnispflicht sowie die Versteigererverordnung findet keine Anwendung auf:

  • Internetauktionen
  • Versteigerungen, die von Behörden oder Beamten vorgenommen werden,
  • Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierfür öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden.

Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird.

Antragsteller kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Sollte eine Versteigerung im Stadtgebiet Augsburg durchgeführt werden, so ist dies dem Bürgeramt, Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg, anzuzeigen.

Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00