Reisegewerbe

Adresse & Kontakte

Telefon: 0821 324-4234
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de

Öffnungszeiten


Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) nach § 55 Gewerbeordnung (GewO). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Ist Betriebsinhaber eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, so ist für jeden Reisegewerbetreibenden Gesellschafter eine eigene Reisegewerbekarte auszustellen.

Zuständig für die Erteilung der Reisegewerbekarte ist diejenige Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. die juristische Person ihren Betriebssitz unterhält.

Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00
Wir sind für Sie da:
Mo - Di:08.00 - 12.30
Do:
 
08.00 - 12.30
13.30 - 17.30
Fr:08.00 - 12.30

Mittwochs nur nach Terminvereinbarung.