Reisegewerbe
Adresse & Kontakte
Grottenau 1
86150 Augsburg
| Telefon: | 0821 324-4234 |
| Fax: | 0821 324-9233 |
| E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Servicezeiten
| Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Sie können alle Anliegen per Post oder online erledigen. Ein Besuch im Amt ist nicht erforderlich. Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) nach § 55 Gewerbeordnung (GewO). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Ist Betriebsinhaber eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, so ist für jeden Reisegewerbetreibenden Gesellschafter eine eigene Reisegewerbekarte auszustellen.
Zuständig für die Erteilung der Reisegewerbekarte ist diejenige Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. die juristische Person ihren Betriebssitz unterhält.
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich noch der Aufenthaltstitel
- Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
- In Fällen, in denen eine juristische Person Antragsteller ist, sind der notarielle Gesellschaftervertrag bzw. Satzung und ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) von der juristischen Person erforderlich
- 1 Lichtbild (neueren Datums)
Die Gebühr für die Erteilung der unbefristeten Reisegewerbekarten beträgt 279,00 €. In dieser Gebühr sind die Gebühren für die Auskunft aus dem Bundes- und Gewerbezentralregister in Höhe von 26,00 € (je 13,00 €) und 3,00 € Auslagen für die Reisegewerbekarte enthalten.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ca. 1 – 2 Monate.
Schaustellerhaftpflichtverordnung
Weiter Informationen unter: Behördenwegweiser Bayern
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo-Mi | 7.30 - 16.30 |
| Donnerstag | 7.30 - 17.30 |
| Freitag | 7.30 - 12.00 |
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo - Di: | 08.00 - 12.30 |
| Do: | 08.00 - 12.30 13.30 - 17.30 |
| Fr: | 08.00 - 12.30 |
Mittwochs nur nach Terminvereinbarung.