Gaststätten, Stellvertretererlaubnis

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-4231, -4232
Fax 0821 324-4202
E-Mail ordnungsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten


Beschreibung

Wollen Sie für eine erlaubnispflichtige Gaststätte einen Stellvertreter bestellen, der eigenverantwortlich die Gaststätte führt, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Eine vorläufige Erlaubnis können Sie auf Widerruf (in der Regel für einen Zeitraum bis zu drei Monaten) bis zur Erteilung der endgültigen Stellvertretererlaubnis erhalten.