Bewachungsgewerbe

Adresse & Kontakte

Grottenau 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon: 0821 324-4234
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO). Falls sich der Betriebssitz im Stadtgebiet Augsburg befindet ist das Bürgeramt, Ordnungsbehörde zuständig.

Unter Bewachung versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Sie erfordert eine aktive Obhutstätigkeit. Die Obhut muss dabei in menschlicher Tätigkeit stehen.