Bewachungsgewerbe
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon: | 0821 324-4234 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO). Falls sich der Betriebssitz im Stadtgebiet Augsburg befindet ist das Bürgeramt, Ordnungsbehörde zuständig.
Unter Bewachung versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Sie erfordert eine aktive Obhutstätigkeit. Die Obhut muss dabei in menschlicher Tätigkeit stehen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Kosten
Formulare
Dauer
Rechtsgrundlagen