Automatenaufstellerlaubnis
Adresse & Kontakte
| Grottenau 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Öffnungszeiten
| Wir sind für Sie da: |
|---|
| Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | nur nach Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag: | nur nach Terminvereinbarung |
Beschreibung
Eine Aufstellererlaubnis wird zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt. Dies betrifft vor allem Aufsteller von Automaten in Gaststättten und Betreiber von Spielhallen mit Wohn-/ Betriebssitz in Augsburg.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Auftragsformular
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Stadt Augsburg
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Einträge in das Schuldnerverzeichnis (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)
- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren (zu beantragen bei Amts-/ Vollstreckungsgerichts des Wohnortes)
Kosten
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13,- € gemäß Justizverwaltungskostenordnung
- 300,- € zzgl. Gebühr für Gewerbeanmeldung