Automatenaufstellerlaubnis

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Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung

 

Beschreibung

Eine Aufstellererlaubnis wird zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt. Dies betrifft vor allem Aufsteller von Automaten in Gaststättten und Betreiber von Spielhallen mit Wohn-/ Betriebssitz in Augsburg.