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Hauptamt

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Rathausplatz 1 
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-2118
Fax0821 324-2137
E-Mailhauptamt@augsburg.de
 LeitungFlorian Kohlberger

Beschreibung

Bürgerversammlungen bieten sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch dem Oberbürgermeister und der Verwaltung gute Möglichkeiten, auf Augsburg bezogene Probleme und Fragen zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Nach Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Oberbürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung in Augsburg einzuberufen. Das Wort bei der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen, denen die Bürgerversammlung mehrheitlich zustimmt, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.

Zuletzt aktualisiert am: 05.10.2026