Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis für die Namensänderung

Zusätzlich

  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Sonstige Voraussetzungen

  • Fahrzeug muß noch TÜV abgenommen sein

Zuletzt aktualisiert am: 31.03.2025