KFZ Import von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland und Zulassung nach § 13
Adresse & Kontakte
Bürgerbüro Stadtmitte An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg 4. Stock, Raum 401/402 | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-34122, -34127, -34128 |
Fax | 0821 324-9255 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Montag: | 08:00–15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00–15:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–15:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Bitte melden Sie sich:
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Zimmer 401/402
Beschreibung
Die Zulassung eines gebraucht aus dem Ausland importierten Fahrzeuges und/oder einer Zulassung nach § 13 EG-FGV erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte, 4. Stock, Zimmer 401/402 und nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine können entweder per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden:
E-Mail: kfzzulassung@augsburg.de
0821 324-34122, -34127, -34128
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) - falls vorhanden
- original Kaufvertrag oder original Rechnung
- Abnahme beim TÜV (Gutachten)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung
Kosten
Für die Zulassung des aus dem Ausland importierten KFZ werden Gebühren zwischen 60 - 130 Euro (abhängig vom Einzelfall, ggf. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet) fällig.
Bitte die zusätzlichen Kosten für KFZ-Schilder beachten! Manche Schilderhersteller akzeptieren nur Barzahlung!
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Ein Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge kann hier (TÜV SÜD GRUPPE - Kostenlose Downloads) heruntergeladen werden
Wichtige Hinweise
- Die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen, die gebraucht aus dem Ausland importiert werden, erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte, Team Importe, Raum 401 und 402, 4. OG!
- Es muss eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vorliegen, bitte legen Sie den Original-Untersuchungsbericht vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zGG über 10 Tonnen sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen. Bitte legen Sie hierfür den Original-SP-Bericht vor.
- Achtung: Die Stadt Augsburg verwendet für die Siegelung der Kennzeichenschilder seit dem 01.04.2014 ausschließlich Klebeplaketten. Falls Sie Kennzeichen verwenden wollen, welche über Halteringe für Feststoffplaketten verfügen, so entfernen Sie bitte diese bzw. lassen diese entfernen.
- Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens
Weitere Links / Infos