KFZ-Zulassung mit internationalen Zulassungsdokumenten (Import)
Adresse & Kontakte
| Service-Telefon Bürgerbüros | |
|---|---|
| Telefon | 0821 324-9999 |
| Fax | 0821 324-9255 |
| Kontaktformular |
Beschreibung
Erstzulassung eines Fahrzeugs mit vorheriger Zulassung im Ausland.
Unterlagen
- internationale Zulassungsdokumente im Original
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung /CoC (EU-Mitgliedsstaat)
- Gutachten gem. § 21 StVZO (Drittstaat)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Drittstaat)
- CARFAX-Bericht (optional)
- Falls Sie nicht selbst als Halter eingetragen sind, bitte einen Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag o. ä.)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Gutachten gem. § 29 StVZO (Hauptuntersuchung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz.-Steuer)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person samt Vollmacht
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
Kosten
Die Standardgebühren betragen 35 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren.
Formulare
Zuständige Dienststelle