Umtausch in EU-Kartenführerschein

Adresse & Kontakte

Telefon  0821 324-9280

Fax  0821 324-3398

E-Mail  service.fahrerlaubnis@augsburg.de


Öffnungszeiten

Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. 

Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die Online-Terminreservierung. Achten Sie auch auf zusätzliche Online-Termine, die täglich ab 7:30 Uhr freigeschalten werden.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag online über das Bürgerservice Portal der Stadt Augsburg einzureichen.

 

Stichtag 19. Januar 2027 für 2002 bis 2004 ausgestellte Führerscheine

Der 19. Januar 2027 ist der Stichtag für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein – unabhängig von Format und Ausstellungsjahr – erst bis 19. Januar 2033 tauschen. 

Die Stadt Augsburg bietet drei Möglichkeiten zur Beantragung des Führerscheintauschs: 

Weitere Informationen gibt es auf augsburg.de/fuehrerschein-umtausch.

Erfahrungsgemäß kommt es bis zu vier Wochen vor Stichtag zu einem erhöhten Antragsvolumen in der Fahrerlaubnisbehörde, was zu längeren Wartezeiten in der Terminvergabe führen kann. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Online-Beantragung des Umtausches.


Führerschein-Pflichtumtausch

Mit der 13. ÄnderungsVO zur FeV wurde der sog. gestaffelte Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Die Fristen für die Umschreibung sind abhängig vom Geburtsjahrgang (graue und rosa Papierführerscheine) oder vom Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine vor 19.01.2013).

Die Fristen können Sie nachstehenden Tabellen entnehmen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine) Führerscheine, die von 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine)
GeburtsjahrFührerscheinumtausch
bis spätestens
 AusstellungsjahrFührerscheinumtausch
bis spätestens
vor 195319.01.2033 1999-200119.01.2026
1953-195819.01.2022 2002-200419.01.2027
1959-196419.01.2023 2005-200719.01.2028
1965-197019.01.2024 200819.01.2029
1971 oder später19.01.2025 200919.01.2030
   201019.01.2031
   201119.01.2032
   2012-18.01.201319.01.2033

Sie wohnen jetzt in Augsburg, Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde aber von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt:

Beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat (telefonisch oder per E-Mail).
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei!


Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:

Stadt Augsburg
Führerscheinstelle
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
E-Mail: service.fahrerlaubnis@augsburg.de
Fax-Nr.: 0821/324-3398


  • ca. 25,00 Euro
Zuletzt aktualisiert am: 07.10.2026