Führerschein Verlust / Diebstahl
Adresse & Kontakte
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die Online-Terminreservierung.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Terminbuchung zwingend auf eine Buchung des richtigen Anliegens in dem hierfür zuständigen Bereich. Es dürfen von den Sachbearbeitenden nur die von Ihnen ausgewählten und unten aufgeführten Dienstleistungen durchgeführt werden. Eine Falschbuchung kann im schlimmsten Fall eine Nichtbearbeitung Ihres Anliegens zur Folge haben.
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde ein Ersatzführerschein zu beantragen. Unabhängig davon, welche Behörde den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat, ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines immer die Wohnortbehörde zuständig.
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gegebenenfalls Anzeige von der Polizei (nähere Informationen dazu, bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen)
- Bei Diebstahl: 27,30 Euro
- Bei Verlust: 58,00 Euro