Änderung der Personendaten im Melderegister
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Beschreibung
Nach einer Eheschließung, Ehescheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Diese Änderungen sind durch Vorlage geeigneter Nachweise zur Berichtigung des Melderegisters nachzuweisen.
Darüber hinaus können Nachweise zur Änderung der Religionszugehörigkeit oder zum Erwerb eines Doktorgrades eingereicht werden, damit diese im Melderegister entsprechend berücksichtigt werden können.
Grundsätzlich gilt: Die erforderlichen Unterlagen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Im Rahmen der Vorsprache werden Ihre Unterlagen geprüft. Gegebenenfalls sind weitere Nachweise vorzulegen. Nach Prüfung Ihres Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden.
Eheschließung im Ausland
- Heiratsurkunde im Original
- gegebenenfalls erforderliche Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille)
- deutsche Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. anerkannte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer oder eine internationale Urkunde
Wichtiger Hinweis:
Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in der Bundesrepublik Deutschland ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Prüfung.
Ehescheidung im Ausland
- ausländisches Scheidungsurteil im Original
Zusätzlich gilt:
Bei Scheidungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
- Bescheinigung nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Art. 39 Brüssel-IIa-Verordnung) bzw. nach Art. 36 oder Art. 66 der Brüssel-IIb-Verordnung), ausgestellt durch das zuständige Scheidungsgericht
Bei Scheidungen in Drittstaaten:
- Anerkennung der ausländischen Entscheidung durch das zuständige Oberlandesgericht
- Ausnahmen können bei sogenannten Heimatstaatenentscheidungen bestehen. Hier ist Vorlage einer deutschen Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. anerkannte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer oder ein mehrsprachiges Formular notwendig.
Namensänderung im Ausland
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über die Namensänderung im Original
- deutsche Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. anerkannte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer oder ein internationaler Nachweis
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung einer im Ausland erfolgten Namensänderung ist stets vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Gegebenenfalls ist hierfür eine Überprüfung durch das zuständige deutsche Standesamt erforderlich.
Änderung der Religionszugehörigkeit
Zur Änderung Ihrer Religionszugehörigkeit im Melderegister sind geeignete Originalnachweise vorzulegen über
- den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft oder
- den Eintritt in eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
Bei fremdsprachigen Dokumenten kann zusätzlich eine deutsche Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. anerkannte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer erforderlich sein.
Eintragung eines Doktorgrades
- Promotionsurkunde im Original
- Gegebenenfalls deutsche Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. anerkannte Übersetzerin oder einen entsprechenden Übersetzer oder eine internationale Urkunde
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung eines im Ausland erworbenen Doktorgrades ist stets vom jeweiligen Einzelfall abhängig und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Prüfung.
Die Änderung der Personendaten im Melderegister ist grundsätzlich gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen ein förmliches Überprüfungsverfahren notwendig sein kann, das mit Kosten verbunden ist.