Unterhaltsvorschussleistungen

Adresse & Kontakte

Unterhaltsvorschuss

Grottenau 1
Stockwerk 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-2948 (Fachbereichsleitung)
Fax0821 324-2998
E-Mailuvg@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr
  Lage im Stadtplan

Unterhaltsvorschuss

Die Zuständigkeit der UVG-Mitarbeitenden richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.

Buchstabe               

 

Telefon
0821/324-Nebenstelle 
A - AKA2948
AKB - ANS, stellv. FBL2949
ANT - BOD2986
BOE - DAR2785
DAS - FAS2951
FAT - GUS2919
GUT - IO2749
IP - KLH2787
KLI - LUG2953
LUH - MUB2763
MUC - PEK2791
PEL - RUS2786
RUT - SER2788
SES - TEM2950
TEN - WILL2959
WIM - YAL2789
YAM - Z2790
 34322
 2992

 


Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, sowie
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält und
  • keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht oder
  • durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 € verfügt.

Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden unter anderem Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge einschließlich bestimmter Schadenersatzleistungen und eigene Einkünfte von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, angerechnet.

Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich Unterhaltsvorschuss, Grottenau 1, 86150 Augsburg einzureichen, soweit Sie mit Ihrem Kind mit Hauptwohnsitz in Augsburg gemeldet sind.

Antrag auf Gewährung von Unterhaltvorschuss