Jugendhilfe im Strafverfahren
Adresse & Kontakte
| Halderstraße 23 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Öffnungszeiten
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo–Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
| Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für beschuldigte und straffällig gewordenen junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Wir unterstützen, beraten und begleiten junge Menschen und ihr soziales Umfeld im Strafverfahren. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Förderung hin zu einem verantwortungsvollen und eigenständigen Leben.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
- Begleitung im Verfahren
Wir stehen jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens zur Seite – vom Anfang der Ermittlungen bis zum vollständigen Abschluss des Verfahrens. Wir sind bei Gerichtsterminen beteiligt und besuchen junge Menschen auch im Fall einer freiheitsentziehenden Maßnahme. - Sozialpädagogische Einschätzung
Wir erstatten Bericht über die Lebenssituation, das soziale Umfeld und die Entwicklung der jungen Menschen. Dadurch beraten wir die Justiz (Gericht und Staatsanwaltschaft) bei der Auswahl passender erzieherischer Maßnahmen.
Viele Unterstützungsangebote können von uns zu jeder Zeit im Verfahren eingeleitet werden. - Kooperation
Wir arbeiten eng mit den jungen Menschen, ihrem sozialem Umfeld und anderen Institutionen (z.B. Brücke e.V. Augsburg, Bewährungshilfe, Drogenhilfe Schwaben, JUBAG, Polizei etc.) zusammen. Dabei beachten wir immer unsere Schweigepflicht.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein freiwilliges Angebot. Da unsere Aufgaben gesetzlich in den Paragraphen 52 SGB VIII und 38 JGG geregelt sind, ist unsere Mitwirkung im Strafverfahren aber verpflichtend.
Zuständige Dienststelle