Grünanlagen (öffentlich)

Adresse & Kontakte

Dr.-Ziegenspeck-Weg 10
86161 Augsburg
Lage im Stadtplan
Planung und Neuerstellung:
Telefon0821 324-6070Herr Baur
Pflege und Unterhalt:
Telefon:0821 324-6025N.N.
   
Fax0821 324-6050 
E-Mailagnf@augsburg.de 

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da: 
Mo–Do:07:30–15:30 Uhr
Fr:07:30–11:30 Uhr

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung, Baustelle oder eine sonstige Sondernutzung auf öffentlichen Grünanlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg. 
Für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung stellen Sie bitte diesen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung.

Telefon    0821 324-6018    Bezirk Ost
Telefon    0821 324-6017    Bezirk West
Telefon    0821 324-6028    Bezirk Süd
 

Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die besondere Benutzung von öffentlichen Grünanlagen der Stadt Augsburg (Grünanlagengebührensatzung): Gebührenverzeichnis

Hinweis nach § 3 Abs. 4 und § 4 der Grünanlagensatzung zum Mitführen von Hunden in Grünanlagen und Naherholungsgebieten

Ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden in Grünanlagen besteht nur auf Spielplätzen. In Blumenschmuckpflanzungen ist das Laufenlassen von Hunden verboten. Darüber hinaus bestehen auf folgenden Flächen besondere Regelungen:

Gemäß § 3 Abs. 4 Grünanlagensatzung

  • Auf den Grünanlagen des Königsplatzes ist das Laufen lassen von Hunden untersagt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Grünanlagensatzung auf folgenden Flächen:

  • Grünanlage am Hettenbach
  • Flößerpark

Auf diesen besonders gekennzeichneten Flächen sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.

Gemäß § 4 Abs. 5 Grünanlagensatzung auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete:

  • Kuhsee
  • Kaufbachwiese
  • Autobahnsee
  • Bergheimer Baggersee
  • Ilsesee

In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der oben genannten Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.

Grünanlagensatzung

Beachten Sie auch die Hinweise zu Grillplätzen  in den Grünanlagen.

Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2026