Grünanlagen (öffentlich)
Adresse & Kontakte
| Dr.-Ziegenspeck-Weg 10 86161 Augsburg | Lage im Stadtplan |
| Planung und Neuerstellung: | ||
| Telefon | 0821 324-6070 | Herr Baur |
| Pflege und Unterhalt: | ||
| Telefon: | 0821 324-6025 | N.N. |
| Fax | 0821 324-6050 | |
| agnf@augsburg.de | ||
Öffnungszeiten
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo–Do: | 07:30–15:30 Uhr |
| Fr: | 07:30–11:30 Uhr |
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung, Baustelle oder eine sonstige Sondernutzung auf öffentlichen Grünanlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg.
Für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung stellen Sie bitte diesen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung.
Telefon 0821 324-6018 Bezirk Ost
Telefon 0821 324-6017 Bezirk West
Telefon 0821 324-6028 Bezirk Süd
Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die besondere Benutzung von öffentlichen Grünanlagen der Stadt Augsburg (Grünanlagengebührensatzung): Gebührenverzeichnis
Hinweis nach § 3 Abs. 4 und § 4 der Grünanlagensatzung zum Mitführen von Hunden in Grünanlagen und Naherholungsgebieten
Ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden in Grünanlagen besteht nur auf Spielplätzen. In Blumenschmuckpflanzungen ist das Laufenlassen von Hunden verboten. Darüber hinaus bestehen auf folgenden Flächen besondere Regelungen:
Gemäß § 3 Abs. 4 Grünanlagensatzung
- Auf den Grünanlagen des Königsplatzes ist das Laufen lassen von Hunden untersagt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Grünanlagensatzung auf folgenden Flächen:
- Grünanlage am Hettenbach
- Flößerpark
Auf diesen besonders gekennzeichneten Flächen sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
Gemäß § 4 Abs. 5 Grünanlagensatzung auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete:
- Kuhsee
- Kaufbachwiese
- Autobahnsee
- Bergheimer Baggersee
- Ilsesee
In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der oben genannten Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
GrünanlagensatzungBeachten Sie auch die Hinweise zu Grillplätzen in den Grünanlagen.