Grabrecht

Adresse & Kontakte

Stadtberger Straße 80a
86157 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-4026
Fax0821 324-4030
E-Mailfriedhofswesen@augsburg.de
LeiterHelmut Riedl

Öffnungszeiten

Für den Erwerb des Grabrechts erreichen Sie Ihre Ansprechpartner unter den Rufnummern der einzelnen Friedhöfe.


Beschreibung

Der Grabrechtsvorerwerb kann jederzeit beim Friedhof Ihrer Wahl erfolgen. Verbunden damit ist die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und zum ordnungsgemäßen Unterhalt der Grabstätte.

Der Grabrechtserwerb für alle Grabstätten (ausgenommen Reihengräber, Reihenaschenstätten und Sammelurnenplatz) ist für eine Laufzeit von (wahlweise) 3 bis 25 Jahren möglich. Damit verbunden ist die Friedhofsunterhaltsgebühr, die gleichzeitig für die gewählte Laufzeit anfällt. Die Ruhefrist beträgt bei einem Sterbefall 15 Jahre.

Der Wiedererwerb des Grabrechts ist nach Ablauf des Nutzungsrechts möglich. Zu diesem Zweck wird der Grabrechtsinhaber zum gegebenen Zeitpunkt vom Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen angeschrieben.

Die Formalitäten für eine Umschreibung des Grabrechts werden vom Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen im Einvernehmen mit dem Antragsteller erledigt.

Bei Verzicht auf das Grabrecht wird eine schriftliche Verzichterklärung des Antragstellers benötigt.