Führerschein Auflagenänderung
Adresse & Kontakte
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587 |
Fax | 0821 324-3398 |
service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Montag: | 08:00–15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–15:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Nutzen Sie die Online-Terminreservierung
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Eine postalische Antragstellung ist möglich.
Beschreibung
Wenn die Gründe für eine bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegfällen, können Sie die Änderungen der eingetragenen Beschränkungen oder Auflagen beantragen.
Bei Änderungen von Auflagen/Beschränkungen je nach Art der im Führerschein eingetragenen Auflagen/Beschränkungen benötigen Sie zusätzlich:
- Bei Austragung der Sehhilfe:
FS Klasse A und B Sehtest ausreichend (nicht älter als 2 Jahre)
FS Klasse C und D (Klasse 2 und 3 alt) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
(nicht älter als 2 Jahre, Sehtest nicht ausreichend)
- Bei Eintragung der Schlüsselzahl B197: Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler/Ausbildungsordnung
Zuständige Dienststelle
Kosten
Kosten 28,60 Euro